Im Themengebiet der Bauakustik wird der bauliche Schallschutz im Gebäude während der Planung prognostiziert bzw. im ausgeführten Zustand messtechnisch analysiert.
Ein Großteil der Zivilprozesse an deutschen Gerichten, in denen es um bauliche Aspekte geht, behandeln bauakustische Fragestellungen. Dies rührt unter anderem da her, dass die entsprechende DIN-Normen nicht mehr den Erwartungshorizont der Bewohner abbilden und es somit zu einer Diskrepanz zwischen ausgeführtem und erwartetem Schallschutz kommt.
Neben einer detaillierten Planung und entsprechender Überwachung der Bauausführung führen wir bauakustische Messungen während und nach der Baumaßnahme durch.
Wir haben uns auf die detaillierte Berechnung nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bzw. DIN EN 12354 „Berechnungen der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften“ sowie auf den Schallschutz im Holzbau spezialisiert.