Im Fachgebiet Wärmeschutz und Energiebilanzierung geht es um den Energieverbrauch von Gebäuden bzw. Gebäude-Komplexen. Insbesondere bei Neubauvorhaben, aber auch bei Sanierungen sind hier gesetzliche Vorschriften zu beachten.
Die Vorgaben zur energetischen Gebäudebilanzierung sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Auch bei der Planung von KfW-Effizienzhäuser sind diese Vorgaben zu beachten. Hierzu wird neben dem baulichen Wärmeschutz der Außenbauteile auch die Anlagentechnik bilanziert.
Im Zuge der Auswertung werden Strategien zur Einsparung von Nutz- und Primärenergie mit den Planungsbeteiligten erarbeitet. Insbesondere der Austausch mit dem Architekten und dem Anlagentechnik-Planer spielt hier eine wichtige Rolle bei der Findung eines optimalen Energiekonzeptes.
Natürlich sind wir entsprechend zertifiziert
– Sachverständiger für GEG, Bundesland Baden-Württemberg
– Nachweisberechtige für Wärmeschutz, Bundesland Hessen
– Nachweisberechtigte nach § 88 GEG
– Energieeffizienz-Experte für KfW-Effizienzhäuser Wohngebäude
– Energieeffizienz-Experte für KfW-Effizienzhäuser Nichtwohngebäude
– Energieeffizienz-Experte für KfW-Effizienzhäuser Denkmal